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www.mifkjf.rlp.de > Konzepte und Projekte > Jugendbeteiligung > Kommunale Jugendvertretungen in Rheinland-Pfalz > Mustersatzung des Städtetages
  1. Kommunale Jugendvertretungen in Rheinland-Pfalz
    - Adressen und Ansprechpartner
    - Ergebnisse des Fragebogens Jugendvertretungen
    - Mustersatzung des Städtetages
    - Satzungen aus Gemeinden mit bestehenden Jugendvertretungen
  2. Landesweite Treffen der kommunalen Jugendvertretungen
  3. Projekte von kommunalen Jugendvertretungen
  4. Praxisseminare für kommunale Jugendvertretungen
  5. Praxisordner "So geht's" für kommunale Jugendvertretungen und Jugendinitiativen

Muster einer Satzung

Im April 1998 wurde in die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung unter anderem ein neuer Paragraph 46b (Jugendvertretungen) eingefügt, durch weitere Änderungen in der Gemeindeordnung ist dies heute der § 56b.

Im Hinblick hierauf wurde aus der kommunalen Praxis seit Inkrafttreten der Rechtsänderung am 15. April 1998 an die kommunalen Spitzenverbände zunehmend der Wunsch herangetragen, das Muster einer Satzung zur Errichtung einer Jugendvertretung zur Verfügung zu stellen. Die Geschäftsstellen von Städtetag, Gemeinde- und Städtebund und Landkreistag haben daraufhin ein derartiges gemeinsames Muster entwickelt und mit dem Ministerium des Inneren und für Sport abgestimmt.
Das Muster dieser Satzung kann man hier als pdf-Datei (26 KB) oder WORD-Datei (57 KB) downloaden.