Kinder- und Jugendparlamente und -beiräte
Auf die Frage nach Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Politik wird sehr schnell das Kinderparlament genannt, ist es doch das Modell, das den Erwachsenen geläufig ist. Ebenso wie sie wählen auch hier Kinder und Jugendliche ihre Abgeordneten und delegieren sie in ein institutionalisiertes Parlament. Die Initiative geht im Allgemeinen von Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Gemeindeverwaltung aus. Das Wahlverfahren orientiert sich an dem Kommunalwahlverfahren der Erwachsenen. Alle in einer Kommune oder einem Stadtteil lebenden Kinder und Jugendlichen sind wahlberechtigt. Meist wird allerdings eine bestimmte Altersspanne vorgegeben. Die Wahlperiode beträgt gewöhnlich zwei Jahre.
Das Zustandekommen und die Arbeitsweise der Kinder- und Jugendparlamente ist unterschiedlicher als der Begriff nahe legt. Häufig werden die Wahlen in Zusammenarbeit mit den Schulen am Ort durchgeführt. Das garantiert zwar, dass alle Kinder oder Jugendlichen der gewünschten Altersgruppe erreicht werden, schränkt aber nicht selten Offenheit und Freiwilligkeit der Wahl ein. Die Zielsetzung, möglichst viele junge Menschen zur aktiven Beteiligung anzuregen, kann nur selten eingelöst werden.
In der Fachdiskussion werden die parlamentarischen Formen der Beteiligung durchaus kritisch bewertet: einerseits wird diese Form der ´demokratischen Frühförderung´ als Chance gesehen, die Belange der nachwachsenden Generation auch künftig kompetent zu vertreten. Andererseits gibt es Bedenken, dass Kinder durch verfrühte Übernahme der Verhaltensweisen von Erwachsenen instrumentalisiert und ritualisierte Politikformen zum Ersatz für wichtigere Aktivitäten werden. Kinder und Jugendliche in Parlamenten laufen wie erwachsene Politiker und Politikerinnen Gefahr, ihren Kontakt zur Basis zu verlieren. Ihre Arbeit im Parlament lässt sich den anderen Kindern und Jugendlichen nur schwer vermitteln. Hinzu kommt, dass ihre tatsächlichen Einflussmöglichkeiten im Allgemeinen weit hinter den Erwartungen zurückbleiben. Die Gefahr von Alibipartizipation ist groß. Damit Kinder- und Jugendparlamente ein echtes Mitbestimmungsinstrument werden, sollten sie in ein Gesamtkonzept zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eingebettet werden.
Beispiel:
Altenkirchen, Jugendbeirat
Seit 1995 arbeitet in Altenkirchen ein vom Kreistag eingesetzter Jugendbeirat.
Der Jugendbeirat soll
- die Mitwirkungsmöglichkeiten junger Menschen im Landkreis Altenkirchen erweitern,
- Jugendliche zur aktiven Vertretung ihrer eigenen Interessen motivieren,
- den Dialog zwischen jungen Menschen und Politikern erleichtern und intensivieren und
- jungen Menschen reale Mitverantwortung übertragen.
Der Jugendbeirat setzt sich zusammen aus Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen des Kreises Altenkirchen. Jede der insgesamt 24 Schulen kann eine Vertreterin / einen Vertreter und eine Stellvertreterin / einen Stellvertreter für den Jugendbeirat wählen. Die Gewählten müssen mindestens 13 Jahre alt sein. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre. Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden, die / der die Versammlungen leitet. Der Beirat trifft sich ca. sechsmal im Jahr im Plenum, dazu kommt die Arbeit in Ausschüssen, die etwa achtmal im Jahr tagen. Bei allen Treffen wird die Arbeit der Jugendlichen durch einen Mitarbeiter des Jugendamtes begleitet, der ebenso wie der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Rat und Orientierungshilfe gibt.
Der Jugendbeirat soll jeweils angehört werden, bevor im Kreistag über ein jugendrelevantes Thema entschieden wird. In den ersten beiden Legislaturperioden des Jugendbeirats war dies allerdings noch nicht der Fall.